Einzelnen Beitrag anzeigen
  #13  
Alt 07.03.2005, 14:14
Benutzerbild von wolfgang46
wolfgang46 wolfgang46 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 19.11.2002
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 1.231
Standard Überhnahme durch KK bei Mistel

Hallo zusammen,

Mistel gehört zu den verschreibungsfähigen Medikamenten.
Es gibt eine Vereinbarung zwischen Politik und Krankenkassen, daß bei Verordnung durch den Arzt Mistelpräparate von den KKn ohne besondere Notwendigkeitsbescheinigung zu bezahlen sind.

Das gilt auch ohne vorherige Rückfrage.
Rezept reicht.

Lieben Gruß
Wolfgang

Es gibt hier noch andere Threads, in denen dieses Thema bereits ausführlich besprochen wurde. Dort findet man auch einen Link auf eine amtliche Seite.
Weiß im Moment nur nicht den genauen Titel.
Mit Zitat antworten