Einzelnen Beitrag anzeigen
  #5  
Alt 22.06.2002, 20:45
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Berufsunfähigkeitsrente

An Hendrik
Michael hat Recht. Seit der letzten Rentreform nennt es sich Erwerbsminderungsrente.

Einen Anwalt, der sich mit dem Fatigue-Syndrom auskennt wirst Du nicht brauchen. Kommt es zu einem Prozess, wird ohnehin zur med. Frage ein Gutachter bestellt werden.

Wenn Du mehr als 6 Szd. Arbeiten könntest. kannst Du auch keine Erwerbsminderungrente beziehen.
Mit Zitat antworten