Hallo, habe folgendes Problem - nach Darmkrebs wurde ich nach einer OP mit Stomaanlage und Rückverlegung als schwerbehinderte mit 50% unbefristet eingestuft ( Jahr 2005 )
Ich wurde gezwungen meine Mietwohnung zu verlassen. Dauerhafte Ruhestörungen durch andere Hausbewohner trugen keinesfalls zu meiner Heilung bei. Nach Empfehlung meines Arztes habe als eine "Verzweiflungstat" ein kleines , altes Haus auf dem Land erworben, wo ich mich richtig von der Krebserkrankung erholen kann . Mein psychischer Zustand hat sich soweit verbessert, dass ich wieder beruflich aktiv bin ( natürlich mit Einschränkungen).
Als ich die Umzugskosten als aussergewönliche Belastung beim Finanzamt geltend gemacht habe, wurden sie nicht annerkannt - die Begründung: der Umzug ist eine private Angelegenheit !
Ist dass korrekt?
oder soll ich Einspruch einreichen?
liebe Grüße
Andy