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Alt 03.05.2011, 16:01
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Conny44 Conny44 ist offline
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Standard AW: Kreon auf Kassenrezept

Hallo Brigunti,

es ist einfach zum Mäuse melken, wie sich manche Ärzte verhalten.
Ich frage mich nur, ist es Unwissen- oder Unverschämtheit?
Habe schon mehrfach hierzu geschrieben, weil es offenbar immer häufiger vorkommt, dass sich Ärzte weigern.

Grundsätzlich sollen nur noch verschreibungspflichtige Medis von den Ärzten auch verschrieben werden. Aber auch hier gibt es Ausnahmen.

Diese sind eindeutig geregelt in:

"Anlage I zum Abschnitt F der Arzneimittel-Richtlinie
Gesetzliche Verordnungsausschlüsse in der Arzneimittelversorgung
und zugelassene Ausnahmen
Zugelassene Ausnahmen
zum gesetzlichen Verordnungsausschluss
nach § 34 Abs. 1 Satz 2 SGB V (OTC-Übersicht)"

Dort heißt es u.a.:

Die Vorschriften in § 12 Abs. 1 bis 10 der Richtlinie in Verbindung mit dieser Anlage regeln abschließend, unter welchen Voraussetzungen nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel
zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig sind.
Insoweit finden die Vorschriften anderer Abschnitte der Arzneimittel-Richtlinie keine Anwendung. Schwerwiegende Erkrankungen und Standardtherapeutika zu deren Behandlung
sind:
...


36. Pankreasenzyme nur zur Behandlung chronischer, exokriner Pankreasinsuffizienz oder Mukoviszidose.

Immer und immer wieder muss man hier lesen, dass sich Ärzte weigern, dass man zur KK gehen soll und eine Übernahme einfordern und, und, und.

Das ist definitiv nicht so und auch nicht so gewollt und auch für den Patienten eine Zumutung.
Die Krankenkasse, welche aus überwiegend Sachbearbeitern, also aus Mitarbeitern ohne medizinische Ausbildung, besteht, kann überhaupt keine Genehmigung erteilen ohne eine ärztliche Begutachtung.
Zu prüfen, ob die Medikamente verordnungsfähig sind, hat der Arzt und nicht die Krankenkasse.
Und dieser ist auch verpflichtet, ein rotes Rezept auszustellen. Sicher kann er auch einen Hinweis geben oder eine Bitte äußern, sich aus Budgetgründen solche Medis von Fachärzten verschreiben zu lassen.
Aber ein grünes Rezept ausstellen und die Patienten für dumm verkaufen zu wollen, ist das Letzte und regt mich immer wieder auf.
Dies zeugt lediglich von UNFÄHIGKEIT.
Denn ein seriöser Arzt weiß um die Verordnungsfähigkeit und ist auch in der Lage, diese durchzusetzen, sollte es dennoch Probleme geben.
Es ist gerade bei dieser Krankheit so sonnenklar, dass man schon den A.... in der Hose haben sollte.

Allein dieser Vorfall würde mich dazu bewegen, de Arzt zu wechseln.
Denn - wie oben erwähnt -, ich möchte weder von einem dummen noch einem unverschämten Arzt behandelt werden.

Alles Gute und viel Glück all denen, die das selbe erleben durften.

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Traurige Grüße von Conny (& Jörg - seit 15.5.08 nur noch in liebevollen Gedanken)

Ein Millionär und ein Bettler haben statistisch gesehen jeweils 1/2 Million!
Soviel zu Statistiken!

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mein geliebter Mann: BSDK 06.06.1959 - 15.05.2008
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meine Mutti: Akute Leukämie 18.11.1941 - 30.03.2011
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