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Alt 27.08.2011, 14:01
Sonnenschein78 Sonnenschein78 ist offline
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Standard AW: Entmündigung eines haluzinierenden Hirntumorerkrankten?

Hallo, ich schleich mich mal kurz aus dem Angehörigenforum ein. Es ist in Eurer Situation unabdingbar, einen gesetzliche Betreuung anzuregen. Per Eilverfahren kann es auch noch schneller gehen. Ich möchte noch hinzufügen, das Angehörige die Betreuung ehrenamtlich übernehmen können, aber ich empfehle es Euch nicht - in Eurem Fall. Manchmal werden Entschedungen zu treffen sein, die Eurem Vater nicht schmeckt. Das ist das eine. Das andere ist: er wird am Krebs sterben. Im schlimmsten Fall geht in im Streit auseinander, und das wird Euch nicht gut tun. Ein Berufsbetreuer hat da einfach den emotionalen Abstand. Möglicherweise müsst ihr für die gB (gesetzliche Betreuung) bezahlen, aber die Kosten sind nicht allzu hoch, da die Stunden festgeschrieben sind und nicht beliebig hochgetrieben werden können. Wenn ich es richtig aufm Schirm hab, sind die Stunden eines gB zu Beginn (wenn viel zu Sichten und zu regeln ist) bei ca 7 (oder 9) Std im Monat und reduzieren sich nach und nach. Bei der Anregung werden die möglicherweise auf Euch zukommenden Kosten berechnet.

wichtig ist der Eintrag auf EWV (Einwilligungsvorbehalt) in Vermögenssorge, d.h., der Betreuer muss bei Vertragsabschlüssen zustimmen, sonst sind sie nichtig, er kann sie auch unwirksam machen. Alles im Sinne des Klienten. Be Betreuung geht es nicht um Entmündigung, sondern um Schutz des Klienten vor sich selbst und gestzliche Vertretung.

Weiterhin denke ich, dass, wenn die Situation weiterhin so ist, wie ihr sie beschreibt, das scon ein Pulverfass mit Eurem Papa ist. Ich denke, er gehört weiterhin stationär. Ich kenne es aus Gö, hier nimmt die PSychiatrie auch Menschen mit nem Hirntumor aus (meist Gerontopsychiarie). Wenn ihr Euch sorgt und das Gefühl bekommt, dass die Ärzte Euch nciht untersützen, solltet IHr Euch an den Sozialpsychiatrischen Dienst Eurer Stadt/LK wenden (Gesundheitsamt). Die könenn Euch helfen und entscheiden im zweifelfall über eine Einweisung nach PsychKG (Eigen- oder Fremdgefährdung), aber nur, wenn Gefahr in Verzug ist.

Ich wünsch Euch alles Gute und viel, viel Krft, passt auf euch auf!
LG Sunny
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