Einzelnen Beitrag anzeigen
  #22  
Alt 25.07.2013, 22:28
Norma Norma ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 06.11.2005
Beiträge: 1.157
Standard AW: Wie gehts weiter? Nahtlosigkeit krieg ich nicht...

Mönsch, immer diese unterschiedlichen Auskünfte.

Also: Du hast Anspruch auf ALG 1, WENN der Gesamtanspruch VOR der Rentenbewilligung nicht ausgeschöpft worden sein sollte.

Beispiel:

Anspruch auf ALG 1 VOR Rentenbewilligung: 12 Monate.
Du hast vor der Krankschreibung bis zur Rente kein ALG 1 beantragen brauchen, also besteht auch nach 2 Jahren Rente (!!!) ein Anspruch auf ALG 1 für 12 Monate und zwar unabhängig von der Nahtlosigkeitsregelung(!)

Es stimmt zwar, dass du dich für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen musst (und da würde ich raten, sogar genau DIE Stundenzahl anzugeben, die du vor der Rente auch gearbeitet hast), aber da das Amt ja darüber informiert ist, dass du nur auf die Rentenverlängerung wartest, wird man dich nicht zu vermitteln versuchen, sondern als "Kartei-Leiche" ;-) beiseite legen.

Nur mit 15 Stunden wöchentlich hättest du allerdings meines Wissens tatsächlich vielleicht Nachteile, denn dann hättest du beim nächsten Antrag auf ALG 1 (nicht immer verbraucht man den gesamten Anspruch auf einmal) eventuell das Problem, dass man dich sofort in einen Mini-Job zu vermitteln versucht.

Also, noch einmal:

Lass dich nicht kirre machen! Stell einfach den Antrag auf ALG 1 und warte auf den SCHRIFTLICHEN Bescheid. Ist der sachlich falsch (das müsstest du eigentlich erkennen können), sofort Widerspruch einlegen (formlos, ohne Begründung erst einmal) und dann entweder zu einem Sozialverband oder gleich zu einem Anwalt für Sozialrecht.

Manchmal muss man Ämter zu ihrem Glück zwingen.
Mit Zitat antworten