Einzelnen Beitrag anzeigen
  #63  
Alt 14.07.2015, 23:48
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 08.04.2009
Beiträge: 2.241
Standard AW: Betreuung und Beruf

Liebe Susi,
in diesem Jahr sind einige neue gesetzliche Bestimmungen in Kraft getreten, die die Situation pflegender Angehöriger verbessern sollen.
Es gibt verschiedene Freistellungsmöglichkeiten, bitte schaue einmal hier:
http://www.bmg.bund.de/themen/pflege...istellung.html

Der Link führt auf die Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit, dort sind unter der Rubrik Pflege noch weitere Hinweise (auch auf Broschüren) zu finden.
Um bestimmte Leistungen in Anspruch nehmen zu können,ist es wichtig, dass der Pflegebedürftige eine Pflegestufe hat. Bitte beantragt diese rechtzeitig, es genügt zuerst ein formloser Antrag bei der Krankenkasse Deines Partners.

Zitat:
Ich meine, dass es (im öffentlichen Dienst?) die Möglichkeit gibt, bis zu sechs Monaten (am Stück) ein schwer erkranktes Familienmitglied zu pflegen. Uns wurde während einer Dienstbesprechung mitgeteilt, dass wir dieses Recht haben (es ist also keine reine Freundlichkeit vom Arbeitgeber).
Es wurde festgelegt, dass man auf die 6-monatige Freistellung einen Rechtsanspruch hat, der auch einklagbar ist. Die Freistellung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn man in einem Betrieb mit mindestens 15 Mitarbeitern beschäftigt ist.

Zitat:
Und wenn ich ehrlich bin, brauche ich auch für mich dringend mal ein paar Tage wirklichen Urlaub, da traue ich mich gar nicht nach zu fragen
Bei allen Sorgen um Deinen Mann, darfst Du Dich nicht vergessen. Die meisten Hausärzte verstehen, wenn man in so einer Situation erschöpft ist und seine beruflichen Aufgaben nicht mehr ausreichend erfüllen kann. Sie stellen dann eine Krankschreibung aus.

Liebe Grüße,
Elisabethh.

Geändert von Elisabethh.1900 (15.07.2015 um 00:08 Uhr) Grund: Ergänzung vorgenommen
Mit Zitat antworten