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Alt 04.05.2011, 10:11
Dirk1973 Dirk1973 ist offline
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Standard AW: Sehr traurig - noch eine Meta im Hirn

Hallo Zottie,

hier bleibt zu unterscheiden, was die Ärzte meinen und raten und was die Straßenvekehrsbehörde dazu sagt.

Zuerst einmal finde ich den Schritt der Ärzte sehr mutig, denn viele Docs möchten sich dieser Diskussion mit den meist nicht erfreuten Patienten nicht stellen. Aber die Ärzte sind auch diejenigen, die es einschätzen können und müssen und haben den Betroffenen darüber aufzuklären.
Solange sie dies nicht der Straßenverkehrsbehörde melden (was auf Grund der Schweigepflicht nur schwerlich geht.....), passiert gar nichts. Denn die Fahrerlaubnis entziehen kann eben nur diese Behörde.

Jetzt das große Aber:
Wurde Deinem Vater mitgeteilt, dass er nicht mehr fahrtauglich ist, so darf er gemäß §2 FeV (Fahrerlaubnisverordnung) NICHT mehr fahren, selbst wenn die Fahrerlaubnis (noch) nicht entzogen wurde. Möchte er dies doch, so sollte er sich diesbezüglich begutachten lassen. Damit es wie von Dir gewollt juristisch wasserdicht ist, solltet Ihr Euch direkt an die Straßenverkehrsbehörde wenden und dort nach dem Procedere und anerkannten Gutachtern fragen. Siehe dazu auch diesen Link:

Baut Dein Vater einen Unfall der mit der Erkrankung in Verbindung gebracht werden kann und wird auch bekannt, dass die Docs ihm vom Führen vpn KFZ dringend abrieten, wird es finanziell und rechtlich eng. Finanziell weil die (eigene) KFZ-Haftpflicht den Schaden des Geschädigten entsprechend regulieren, aber danach Deinen Vater bis 5000 Euro in Regress nehmen wird. Dazu droht die Kündigung des Versicherungsvertrages. Mit einem vom Versicherer gekündigten Vertrag bekommst er nur schwerlich einen neuen Vertrag bei einem Anbieter, da dort explizit nach derartigen Kündigungen gefragt wird. Gäbe er dort "aus Versehen" die falsche Antwort, fliegt das spätestens bei einem evtl. Routineabgleich mit dem Vorversicherer auf.
Dann der Umstand, dass er von den Ärzten darüber informiert wurde, nicht mehr fahrtauglich zu sein.

Bei einem entsprechenden Unfall mit Bekanntwerden der Erkrankung droht auch die Anordnung einer Überprüfung der Fahreignung durch die Straßenverkehrsbehörde, in der Regel mit Entzug der Fahrerlaubnis. Abgesehen davon die üblichen Straftatbestände, kommen Personen zu schaden.

Allein deswegen solltet Ihr ihm mehr als nahe legen, nicht mehr Auto zu fahren.
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Geändert von Dirk1973 (04.05.2011 um 10:15 Uhr) Grund: Link hinzugefügt
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