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Alt 01.05.2017, 16:39
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: Krankengeld endet, was kommt jetzt zuerst?

Liebe Pinklady,
es kann sein, dass die Krankenkasse Dich aussteuert.

Dann hast Du das Recht bei der Bundesagentur für Arbeit Nahtlosigkeitsgeld zu beantragen, die gesetzliche Grundlage ist §145 SGB III. Grundsätzlich heißt es in Deutschland Reha vor Rente. Es müssen erst alle Möglichkeiten der Reha ausgeschöpft werden, ehe Du eine Rente bekommst. Man kann Dich auffordern,einen Antrag auf Reha zu stellen.
Die Krankenversicherung würde über die Bundesagentur für Arbeit bezahlt.

Zitat:
Lange Anspruch auf ALG 1 habe ich nicht mehr und ALG 2 würde ich nicht bekommen, da ich verheiratet bin. Das schlimme ist, dass ich eine Krankenversicherung brauche, da ich nicht familienversichert werden kann.
Es kommt auf die Versicherung Deines Ehepartners an. Ist er Beamter, dann wäre für die Dich die Beihilfe zuständig und der restliche Teil müßte über eine GKV oder PKV abgesichert werden.
Wenn sich die Krankenkasse meldet und wegen einer Aussteuerung schreibt, ist es wichtig, sich beraten zu lassen, z.B. beim VDK oder dem Sozialverband Deutschlands oder auch beim Fachanwalt für Sozialrecht. Da muss auch die Frage der weiteren Krankenversicherung geklärt werden.
Um eine Rente zu erhalten, müssen bestimmte Versicherungszeiten in der Rentenversicherung vorliegen.

Zitat:
ALG 2 würde ich nicht bekommen, da ich verheiratet bin.
So pauschal kann man dies nicht sagen, da der Gewährung von ALG 2 ein kompliziertes Berechnungsverfahren vorausgeht.Ergänzendes ALG 2 ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Herzliche Grüße,
Elisabethh.1900

Geändert von Elisabethh.1900 (01.05.2017 um 19:03 Uhr) Grund: Ergänzung vorgenommen
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