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Alt 23.07.2013, 07:45
axellino axellino ist offline
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Standard AW: Wie gehts weiter? Nahtlosigkeit krieg ich nicht...

Guten Morgen Petra,
gebe niemals etwas auf mündliche Aussagen in unseren Behörden Dschungel.
Alles nur schriftlich...nur so hat man auch die möglichkeit sich gegen evtl. Nachteile zu wehren.Punkt ist....Es werden pauschalisierte Beiträge bei Zeitrenten an die Arbeitslosenversicherung abgeführt.
Du wirst wenn Du den Verlängerungsantrag stellst oder in ein Widerspruchsverfahren gegen die Rentenversicherung gehen musst....rechtzeitig einen ALG 1 Antrag stellen und Dich aufgrund deines Restleistungsvermögen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.
Sowieso wirst Du aufgefordert zuerst diesen Antrag zu stellen....bevor Du aufgrund deiner Erkrankung und Erwerbsunfähigkeit evtl. auf andere Sozialleistungen zugreifen kannst...wie Hartz4 oder Grundsicherung.
Mir scheint...zwischen Dir und den VdK gibt es eine gestörte Zusammenarbeit....ich hoffe sehr das sich das ändert und ihr gemeinsam ....auch einen evtl. erfolgreichen Kampf führt.

Liebe Grüsse

axellino



Zitat:
Zitat von PetraK Beitrag anzeigen
Liebe/r Axellino,

vielen Dank für deine schnelle und interessante Auskunft. Ich bin im VdK und werde mich da auch wieder unterstützen lassen, wenn meine Verlängerung ausläuft.....das mit der Arbeitslosenversicherungen war mir echt neu, weil es eben nirgendwo bei den Bescheiden aufgeführt ist. Ich hatte von 2/2009 - 7/2010 Krankengeld bezogen, dann ab 8/2010 ALG 1. Dort musste ich gleich den Rentenantrag stellen, was ich auch wollte, wurde aber zunächst abgelehnt, dann Widerspruch, Gutachter und 8/2011 doch genehmigt für zwei Jahre rückwirkend. das Arbeitsamt hatte zuerst Nahtlosigkeit genehmigt, aber nach Ablehnung der DRV kam ich wieder in die normale Vermittlung. Von der rückwirkenden Zahlung der DRV musste ich das Krankengeld und das ALG komplett zurückzahlen. Beim Arbeitsamt wurde mir zum Abschluss gesagt, dass ich keinen erneuten Anspruch auf ALG hätte, wenn die Rente endet, da ich dann ja in den letzten Jahren nicht versicherungspflichtig gearbeitet hätte?! Ich werde mich mal überraschen lassen....und das eine unbefristete Verlängerung sehr unwahrscheinlich wäre, wurde sogar beim VdK gesagt, obwohl es sich bei mir 2009 schon um ein Rezidiv handelte. Nach der Ersterkrankung 2001 hatte ich normal weitergearbeitet (halbtags wegen kleinen Kind), aber 2009 nach dem Rezidiv konnte ich wirklich nicht mehr, durch die ganzen Folgewirkungen der Therapien. Und das ist auch heute noch so....

Alles Liebe

Petra
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