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Alt 06.04.2004, 08:35
Gast
 
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Standard Berufserkrankung - Krebs

FRAGE: Interessant wäre es zu wissen, wie es bei einer Klage auf Rente wegen Berufserkrankung (Krebs) mit der Verjährung aussieht. Und beginnt diese Frist erst dann, wenn der diesbezügliche Stoff bzw. der Schädiger bekannt ist?

Die Verjährung ist mit Antragsstellung auf Anerkennung einer Berufskrankheit gehemmt. Beginnt das Ermittlungsverfahren von Amts wegen, weil zum Beispiel der Arzt den Verdacht einer BK meldet, ist als Antragsstellung das komlette Beantworten der ersten Fragen der BG an den Versicherten zu werten.
Wenn von dem Tag X bis zur Anerkennung durch SG-Urteil mehrere Jahre verstreichen, werden die damit verbundenen Geldleistungen grundsätzlich auch rückwirkend erbracht. Es kommt vielmehr auf den Versicherungsfalltag, d. h., wann die (durch Urteil nunmehr anerkannte) BK eingetreten ist, an. Manche BKen haben mehrere Anerkennungsvoraussetzungen, z.Bsp. die Unterlassung aller gefährdenden Tätigkeiten.
Bsp.: Antrag 15.03.2001, SG-Urteil 05.04.2004, ausführender Bescheid zum Urteil 19.04.2004, BK-Versicherungsfalltag 01.09.1995
Leistungen gibt es ab 01.01.1997, Leistungen davor sind verjährt (§ 45 SGB I).
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