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Alt 24.06.2008, 15:55
RaiDam RaiDam ist offline
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Registriert seit: 23.02.2008
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Standard AW: ...Kostenübernahme bei SIRT...

egal, um was für eine Kostenübernahme es sich handelt, Anspruch sollte man in jedem Fall versuchen durchzuboxen.. Hier mal zwei Fälle, die vorm Bundessozialgericht und Bundesverfassungsgericht positiv entschieden wurden... Kämpft für Leistungen, die Euch helfen können....

http://www.bverfg.de/entscheidungen/...bvr034798.html

BVerfG (Beschluss vom 6.12.2005 - 1 BvR 347/98 = SozR 4-2500 § 27 Nr 5 = NZS 2006, 84 = NJW 2006, 891 = MedR 2006, 164)

Ich habe bei Artikel auf meiner HP hinterlegt, weil es mich an....z, dass viel Geld rausgeschmissen wird, aber nicht Leistungen von den KK übernommen werden, obwohl die Möglichkeit einer Besserung und/oder Heilung besteht.

Dass diese Kämpfe schwer und hart sind, ist mir bekannt. Aber ich sage mir, ich kann, ich will, ich werde,,,,,

Alles Gute
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