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Alt 13.07.2010, 22:02
J.F. J.F. ist offline
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Standard AW: Wiedereingliederung - wer bezahlt?

Hallo zusammen,

wenn Ihr in die Suchmaschine "Arbeitslosengeldbezug während Wiedereingliederungmaßnahme" eingebt und dann noch "frag einen Anwalt" gibt es einen Treffer, der Euch genau auf die Antwort Eurer Frage bringt: das Arbeitsamt ist mit ALG I zuständig.

Dort wird auch auf ein Urteil hingewiesen: Urteil des BSG vom 21.03.2007 - B 11a AL 31/06R

Man kann also davon ausgehen, dass die Zeit der Wiedereingliederung immer als Arbeitsunfähigkeitszeitraum angesehen wird, somit entweder Krankenkasse (innerhalb der 78 Wochen) oder Arbeitsagentur zuständig ist.

Bleibt nur der Widerspruch und der Hinweis auf das o.g. Urteil.
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