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Alt 17.12.2009, 10:47
PetraK PetraK ist offline
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Standard AW: ärztliche Befundberichte

Hallo I.J.,

da ich Arzthelferin bin, kenn ich die gesetzliche Regelung: Arztberichte müssen 10 Jahre, Röntgenbilder sogar 30 Jahre aufbewahrt werden.
Bei uns in der Praxis war es zuletzt so, dass wir Berichte von Fachärzten eingescannt und dann vernichtet haben. Aufbewahrt wurden nur Krankenhausberichte. Wenn Patienten nachfragten, konnten wir alles ausdrucken (auch Laborergebnisse). Eigentlich hat der Patient das Recht, alles zu bekommen, der Arzt darf ihm nur seine "persönlichen" Notizen, die auch oft sehr privat sind, vorenthalten. Ansonsten sollte es jeder, der eine "schlimmere" Erkrankung hat, so machen wie Wolfgang: sich von jedem Bericht gleich eine Kopie machen und einen Ordner dafür anlegen, den man dann zu Fachgesprächen oder ins KH mitnehmen kann. Dadurch kann man auch gut "unnütze" Untersuchungen, wie doppelte Blutabnahmen oder Röntgen vermeiden. Und wichtig ist es eben auch für Termine bei Behörden oder Gutachtern....

Liebe Grüße

Petra

Jetzt hab ich gesehen, dass du auch gerade geschrieben hast, wenn die Ärzte keine Berichte haben, ist es ihre Pflicht, sie bei den Fachärzten oder KHs anzufordern, oder gegebenenfalls selbst zu schreiben.........

Geändert von PetraK (17.12.2009 um 10:49 Uhr)
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