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Alt 21.02.2011, 11:23
Sam47 Sam47 ist offline
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Standard AW: Wann Verlängerung EU-Rente

Hallo Altmann,

ich bin hier zwar nur stiller Mitleser, aber jetzt muss ich mich doch mal zu Wort melden.

Deine Aussage, man kann EU-Rente (die jetzt übrigens EM-Rente heißt) nur beantragen, wenn man einen Grad der Behinderung von mindestens 50 hat, ist schlichtweg falsch. Der Grad der Behinderung ist davon völlig unabhängig.

Ich selbst bin seit 2008 EM-Rentnerin und habe seinerzeit das Gutachten der DRV dazu benutzt, meinen Grad der Behinderung hochsetzen zu lassen. Beim Erstantrag habe ich auch nur einen GdB von 30 bekommen, der Verschlimmerungsantrag hat dann dazu geführt, dass ich einen Schwerbehindertenausweis bekomme.

Es liegt mir fern, andere zu kritisieren, aber solche Aussagen können zu allerlei Verwirrung führen. Deshalb wollte ich das nur mal klarstellen.

Ich wünsche euch allen noch einen schönen Tag

Silvia
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