Hallo sonnenstrahl,
Deine Idee einen vorhandenen Schwerbehindertenausweis nicht anzugeben ist "gefährlich"!
Wenn der Arbeitgeber, auch Jahre später, dahinter kommt daß Du den SBA verschwiegen hast
könnte (ist noch nachzuprüfen) es sein daß er Dich wegen Vertrauensbruches entläßt, sogar fristlos!
Dieses könnte dann sogar eine Sperre vom arbeitsamt nach sich ziehen da die Kündigung in Deinem Verhalten (Vertrauensbruch) begründet liegt.
Ob der SBA angegeben werden muß oder verschwiegen werden darf muß noch nachgeprüft werden, ich bin noch bei der Recherche.
Ich habe dabei aber schon einen interessanten Link für Euch:
http://www.onkokids.de/infos/schwerbehindert.htm
Allerherzlichste Grüße an Euch alle
Rolf