AW: Bleibt der Urlaub nach längerer AU bestehen?
Hallo Ingrid
bei mir ist es auch so Zwar ist das Urlaubsjahr Kalenderjahr und man soll den Urlaub im laufenden Jahr verplanen.... Kann man aus Krankheitsgründen den Urlaub nicht antreten so ist er bis zum 30.4 anzutreten. Wenn weiterhin Krankheit besteht kann er bis zum 30.6, genommen werden. Nur mit Sondergenehmigung kann man ihn bis zum 30.9. antreten. So steht es im BAT.
Klar sollte der Urlaub im Kalenderjahr geplant werden, aber Krankheit kann man nicht einplanen.
Liebe Grüße
Barbara
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