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Alt 13.02.2007, 07:57
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Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Elternzeit, Arbeitsfähig, Krank, Krankengeld??? Rente?? Behördenwahnsinn!!!

Guten Morgen Kerstin
Willkommen im Club des Behördenwahnsinns....
also nach der Lohnfortzahlung, bekommst du von der Krankenkasse sogenannte Auszahlungsscheine. Auf denen dann dein Arzt deine vorraussichtliche Krankheitsdauer bestätigt. Du selbst gibst dann deine Bankverbindung an und leitest diese weiter an die KK. Um regelmäßig Geld zu bekommen, würde ich auch bei unbefrister Krankmeldung alle 14 Tage mir den neuen Auszahlungsschein holen. Ist dieser befristet, musst du dir (wie auch bei einer normalen Krankmeldung) einen neuen Schein ausfüllen lassen. Bei mir (BEK) war das Geld immer binnen wenigen Tagen auf dem Konto.
Dein Arbeitgeber braucht in der Zeit (so war es bei) mir keine Krankmeldung.
Ca. zwei bis drei Monate vor dem Ende des Krankengeldes musst du dich dann bei der Arge melden. In der Regel bekommt man dann ein Schreiben der Krankenkasse, das das Krankengeld endet. Aber erst einmal hast du doch Anspruch auf Krankengeld. Weißt du wie lange. Nimmt die KK deine Vorerkrankungen als eine zugehörige Krankheit? Weil deine Erkrankung von 2005 bis 2006 in die sogenannte Dreijahres Regel fällt. Rein theortetisch ruhte da ja das Krankengeld und somit ist vielleicht der Anspruch auf Krankengeld schneller weg, als einem lieb ist.
Auf deine Frage, was du tun sollst, beim Beantragen des Nahtlosigkeitsgeldes.
Perso Rentennummer und den Schwerbehindertenausweis. Dann sind etliche Formulare auszufüllen, die man dann wieder abgeben muss. Dann bekommst du auch die HÖhe des ALG1 genannt. Ob du Nahtlosigkeitsgeld oder ALG1 bekommst, entscheidet wiederum der medizinische Dienst der ARGE. Falls du von der ARGE als vermittelbar eingestuft wirst oder nicht.
Ganz viel Kraft und Gesundheit
Barbara
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