Einzelnen Beitrag anzeigen
  #7  
Alt 08.10.2002, 15:09
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Berufsgenossenschaft

Hallo liebe Petra!
Mit Deinem letzten Eintrag hast Du mir wirklich das Gruseln beigebracht.
Ich kann Dir nur versichern, so etwas!!! passiert bei uns nicht. Wir werden u.a. geschult im Umgang mit unseren Kunden, auch psychologisch.
Aus meiner Sicht kann ich Dir sagen, dass Du den richtigen Weg gehst.
Zur Info: Die Beurteilung durch den Arbeitsmediziner ist der letzte Schritt vor dem Bescheid. Mehr wird da nicht kommen, falls der Arbeitsmediziner nicht zur persönlichen Begutachtung rät.
Danach könntest Du Widerspruch einlegen, wenn Du meinst, dass die (nun) fehlenden Aufnahmen ein anderes Ergebnis bringen könnten.
Das muss dann parallel zur Dienstaufsichtsbeschwerde laufen.
Liebe Petra, ich habe lange überlegt, ob ich Dir zu Deinem Problem schreiben soll (darf). Ich bin da in einer etwas schwierigen Lage wegen meines Jobs. Doch letztendlich kann ich nicht mit ansehen, wie ihr für dumm verkauft werden sollt.
Meine Infos sollen Dir nur die allgemeinen Möglichkeiten aufzeigen, was Du machen kannst.
Es tut mir unendlich weh, dass zu eurem Kummer mit der Erkrankung Deines Schwi-Pas nun auch der Trubbel mit der BG kommt.
Alles Liebe und toi, toi, toi.
Astrid
Mit Zitat antworten