Einzelnen Beitrag anzeigen
  #5  
Alt 13.02.2006, 16:12
Antje67 Antje67 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.11.2005
Beiträge: 4
Standard AW: GdB - Liposarkom nach Heilungsbewährung

Hier kommt nun die Fortsetzung vom 04.04.2005, wo ich meine Frage als Gast gestellt habe. Nach erfolglosem Widerspruch habe ich Klage beim Sozialgericht eingereicht und bis heute ist folgendes passiert: Anfang Dezember hatte ich einen Gutachtertermin bei einem vom Gericht gestellten Gutachter, welcher mich eingehend untersucht und geröntgt hat. Er kam zum Ergebnis, dass das Versorgungsamt meinen Grad der Behinderung zu niedrig angesetzt hat (Begutachtung erfolgte nur nach Aktenlage und nicht mal durch einen Chirurgen bzw. Orthopäden). Sein Vorschlag: 50% und "G". Anfang Januar hat das Gericht das Versorgungsamt zur Stellungnahme aufgefordert, die Stellungnahme habe ich noch nicht. Ich denke, dass 50% ok sind, auf ein "G" hatte ich schon gar nicht mehr gehofft, da es mir schon damals trotz Widerspruch nicht gewährt wurde.
Ich würde auf jeden Fall Widerspruch einlegen (20% sind eher ein Scherz) und wenn es nichts bringt über das Sozialgericht gehen, denn es gibt, gerade wenn man noch arbeitet einige Vorteile (siehe 2. Beitrag), auf die man nicht verzichten sollte. Und wie sich in meinem Fall zeigt, scheint es aussichtsreich zu sein. Ein weiterer Vorteil des ganzen Verfahrens ist ja auch, dass man - solange das Verfahren läuft - bei seiner ursprünglichen Einstufung bleibt. Ich habe somit schon fast 1 1/2 Jahre "gewonnen". Wurde eigentlich vorher eine Anhörung nach SGB IX durchgeführt? Welche Begründung bzw. Stellungnahme wurde für die 20% gegeben? Den Widerspruch würde ich erst einmal formal einlegen, gleich verbinden mit dem Antrag auf Akteneinsicht und erst nach Aktenstudium begründen. Da wir ähnliche "Leiden" haben, kann ich vielleicht auch weiter behilflich sein, evtl. über e-mail? Viel Glück Antje
Mit Zitat antworten