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Alt 13.05.2007, 18:08
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DALI DALI ist offline
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Registriert seit: 13.05.2007
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo natürlich auch an alle anderen User,
es wäre schön, wenn sich auch Betroffene melden, die ebenfalls bereits beim Klagen sind und Erfahrungen mitteilen können.

Bin neu hier und google schon lange Zeit im Netz zur Thematik der ungesetzlichen EU Abschläge. So habe ich u.a. die Information gefunden, dass bei fristgerechten Einspruch maximal 4Jahre Rückzahlung der neuen Ansprüche vorgenommen wird. Das mit einer durchschnittlichen Erhöhung von ca. 100 Euro zu rechnen wäre und der max. Nachzahlungsbetrag mit ca. 4.000 Euro angegeben wird.

Klagekosten, ohne die des RA und seiner Aufwendungen, sollen sich im Hunderterbereich belaufen. Das hieße sicher die Größe der Rückzahlung wäre aufgebraucht, zumindest beim Gang durch alle Instanzen.

Desweiteren soll eine Frist für die Bearbeitung der Klage, sprich Urteil durch das Sozialgericht bei mind. 6 Monaten liegen. Rechne ich hoch bis zum BSG in Kassel, wird viel Zeit vergehen.

Auch ergibt sich die Frage: Was passiert, wenn zwischenzeitlich eine rückwirkende Gesetzesänderung in Kraft gesetzt wird u. alle Klageansprüche entfallen.

Na ja, ihr merkt schon, mir geht einiges durch den Kopf.

Werde auch einmal zum Rentenberater gehen und mir versuchen eine Meinung einzuholen. Vom VdK könnte man sich vielleicht auch noch Rat holen.

Mein Anwalt teilte mir nur schriftlich mit, dass ich über eine Klage nachdenken soll und die Aussichten auf Erfolg im Moment gut wären. Was immer das heißen soll. Natürlich handelt der auch nicht aus Nächstenliebe und will seine Familie ernähren.

Ich finde das Forum sehr ok. und interessant. Durch Gedankenaustausch u. gemachte Erfahrungen kommt man oft sehr viel weiter.

Liebe Grüße

DALI
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