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Alt 05.12.2004, 21:32
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wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Standard Widerspruch gegen Streichung des Sterbegeldes

Aus der HP der Verbraucherzentrale Hamburg:

"Sterbegeld 2004: Eine Lücke im Gesetz?

Unklar ist, ob das Sterbegeld schon für 2004 als Kassenleistung abgeschafft wurde oder erst ein Jahr später

Viele Verbraucher fragen in unserer Patientenberatung, ob für Menschen, die im Jahr 2004 gestorben sind, von den Krankenkassen noch Sterbegeld ausgezahlt werden müsse. Sie werden von Bestattungsunternehmen in diesem Anspruch bestärkt, jedoch die Krankenkassen verweigern die Zahlung.

Durch die letzte große Gesundheitsreform (Gesundheitsmodernisierungs-Gesetz vom 14.11.2003 – GMG) ist das Sterbegeld aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung eindeutig herausgenommen worden. Streitig ist aber, zu welchem Zeitpunkt diese Änderung wirksam wird.

In der Aufzählung des Gesetzes, welche Leistungen zu Lasten der Krankenkassen erbracht werden dürfen, ist das Sterbegeld ab 1.1.2004 nicht mehr enthalten. Auch die alten Paragrafen 58 und 59 des fünften Sozialgesetzbuches, die die Einzelheiten zum Sterbegeld regelten – wie z.B. Höhe und Bezugsberechtigte –, wurden geändert. Dort finden sich jetzt die Vorschriften über Zahnersatz und den Finanzausgleich. Da die neuen Paragrafen 58 und 59 aber erst zum 1.1.2005 in Kraft treten und die alten Regelungen nicht offiziell aufgehoben wurden, behaupten Einige – vor allem die Bestattungsunternehmen –, das Sterbegeld müsse nach den alten Paragrafen noch bis Ende 2004 gezahlt werden.

Wir glauben nicht, dass diese Auffassung vor den Gerichten Bestand haben wird. Unserer Meinung nach kann es nicht darauf ankommen, ob eine neue, inhaltlich etwas ganz anderes regelnde Vorschrift, die der Gesetzgeber an die Stelle einer weggefallenen Regelung im Gesetz platziert hat, erst später in Kraft tritt oder sofort. Entscheidend dürfte doch sein, dass der Paragraf zum Sterbegeld im jetzt gültigen Gesetz nicht mehr enthalten ist. Und im Zweifelsfall wird ein Gericht auch nach dem Willen des Gesetzgebers fragen – und der ist eindeutig: Abschaffung des Sterbegeldes ab 1.1.2004.

Wenn Sie anderer Meinung sind, müssen Sie gegen die Ablehnung der Sterbegeldleistung durch Ihre Krankenkasse Widerspruch einlegen. Erhalten Sie daraufhin einen ablehnenden Widerspruchsbescheid, können Sie Klage vor dem Sozialgericht einreichen.

Hätte der Gesetzgeber im GMG die Regelungen über das Sterbegeld ausdrücklich aufgehoben und nicht nur die Paragrafen 58 und 59 mit völlig neuem Inhalt gefüllt, wären die jetzigen Zweifel nicht aufgekommen. Wieder einmal ist ein Gesetz redaktionell so schlecht gemacht, dass es Verwirrung stiftet, wo es Klarheit schaffen sollte."


Hoffe es hilft Euch etwas weiter.
Gruß
Wolfgang
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