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Alt 15.03.2004, 12:30
Gast
 
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Standard Rentenantrag- Frage !!

Hallo,
ich habe meinen ersten Rentenantrag 2002, ungefähr ein gutes halbes Jahr bevor mein Krankengeld auslief gestellt und die volle EU-Rente rückwirkend erhalten. Damals wurde die Rente für 2 Jahre bewilligt. Zu einem Gutachter musste ich nicht. Mein Schwerbehindertenausweis 90% und die ärztlichen Gutachten reichten aus.

Nach auslaufendem Krankengeld musst Du dich unverzüglich beim Arbeitsamt arbeitslos melden, egal ob Du einen Rentenantrag gestellt hast. Es kann sein, das sie Dich noch zum Gutachter vom Arbeitsamt zitieren. Das ist von Fall zu Fall verschieden.
Vielleicht informierst Du dich mal auf der Site : www.bfa.de oder www.lva.de, da gibt es gute Foren in denen man auch Fragen stellen kann.Wenn Du nähere Informationen möchtest dann schreib mir bitte.
Einen lieben Gruß
Iris
Princessxxxs@aol.com
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