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Alt 08.06.2005, 16:13
Gast
 
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Standard Seit 2004 krankgeschrieben & ALGII? wichtig!

hallo liebe mitbetroffene,

habe hier einen artikel gefunden, der für die eine oder den anderen vielleicht recht wichtig sein könnte:


Verwaltungsvereinfachungsgesetz
ALG II wird bei Krankheit zunächst weitergezahlt
Magdeburg (rgm). Die Barmer-Ersatzkasse Sachsen/ Sachsen-Anhalt weist auf Änderungen beim Anspruch auf Krankengeld für Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) hin. Die Änderungen sind im neuen „Verwaltungsvereinfachungsgesetz" geregelt. Danach erhalten Bezieher von Arbeitslosengeld II seit dem 1.Januar 2005 bei Arbeitsunfähigkeit kein Krankengeld, sondern der Leistungsträger (z.B. Agentur für Arbeit, Gemeinde, Kommune) zahlt das ALG II kontinuierlich weiter.
Eine Ausnahme gibt es:
Wer vor dem 31.12.2004 erkrankte und bis dahin Arbeitslosenhilfe bezog, hatte ab der 7 Krankheitswoche Anspruch auf Krankengeld in Höhe der bis 31.12.2004 gewährten Arbeitslosenhilfe. Durch die gesetzliche Neuregelung wird ab 1.1.2005 für die Dauer der Krankheit Krankengeld gezahlt, das genauso hoch ist, wie die zuletzt vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit bezogenen Leistungen


habe mich beim aa erkundigt, wo er hieß, daß das tatsächlich gilt für die armen schweine unter uns, die schon im letzten jahr krank geschrieben waren, es in diesem jahr immernoch sind & die trotzalledem keinen job haben.

dh. es sollte - auch rückwirkend vom 1.1.2005 an - für die zeit der krankschreibung kohle in höhe der vorher erhaltenen alhi geben. kann ja sein, dasset für manche/n was bringt.

drück euch die daumen!
luci*katze
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