[QUOTE=Mizzi-Mädi;1244065
Ich habe 100 % für 5 Jahre ohne Buchstaben. Da mein Mann noch berufstätig ist, habe ich beim Finanzamt für ihn die Steuerermäßigung eintragen lassen. Letztes Jahr kamen da 160 Euro mehr Nettogehalt heraus. Das ist doch auch etwas oder? Was es heuer ausmacht, weiß ich noch nicht. Da er noch keinen Gehaltszettel hat, er aber auf dem Konto sieht, dass das Nettogehalt erheblich weniger als in 2013 ist, gehen wir davon aus, dass man die Steuerermäßigung jedes Jahr neu beantragen muss, obwohl der Finanzbeamte gesagt hat, dass die Ermäßigung 5 Jahre automatisch weiterläuft.
[/QUOTE]
Hallo Mizzi,
vielleicht verstehe ich was falsch und du lebst im Freistaat Bayern. Dort schmeckt die Weißwurst bekannter weise besser.
Du hast befristet für 5 Jahre den Schwebeausweis ohne Merkzeichen. Das bedeutet, dass auf dein Einkommen eine Steuermäßigung oder eine vergünstigt/unentgeltliche Beförderung von Bus und Bahn zugebilligt wird.
Meines Wissens, läuft die Ermäßigung automatisch weiter.(auch Aussage des Beamten)
ABER...du hast den Anspruch auf Steuerermäßigung und nicht dein Mann ,oder ?
LG vom Niederrhein Sun