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Alt 30.03.2009, 12:55
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Conny44 Conny44 ist offline
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Standard AW: Lohnsteuerklasse

Liebe Sandy,

angenommen du würdest versterben, ich hoffe, dass es NICHT eintritt und du den Kampf gewinnst!, könnte dein Mann sowohl im Sterbejahr als auch das darauffolgende Jahr in der Steuerklasse III verbleiben. Dies ist gesetzlich so geregelt. Demzufolge braucht auch die Steuerklasse im laufenden Jahr nicht geändert werden. Im folgenden Jahr würdet ihr dann noch gemeinsam veranlagt werden (eine Einkommenssteuererklärung ist bei Steuerklassenwahl III/V Pflicht, ebenso im Sterbejahr), obowhl es nur noch Einnahmen deines Mannes gäbe.

Ich wünsche trotz allem, dass Ihr zusammen noch ewig Zeit habt!

Alles Liebe.

PS: Kleine Korrektur: Witwenrente gibt es nach 12! Monaten Ehe und nicht nach 11. Es sei denn, man kann widerlegen, dass es sich um eine Versorgungsehe gehandelt hat.
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Traurige Grüße von Conny (& Jörg - seit 15.5.08 nur noch in liebevollen Gedanken)

Ein Millionär und ein Bettler haben statistisch gesehen jeweils 1/2 Million!
Soviel zu Statistiken!

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mein geliebter Mann: BSDK 06.06.1959 - 15.05.2008
mein Pa: BSDK 17.01.1941 - 08.07.2007
meine Mutti: Akute Leukämie 18.11.1941 - 30.03.2011
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