Einzelnen Beitrag anzeigen
  #6  
Alt 07.04.2006, 17:40
clara clara ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 15.08.2005
Ort: Bayern
Beiträge: 234
Standard AW: Darf die AOK-Frau über meine Reha bestimmen?

Liebe Andrea,
du hast deiner Mitwirkungspflicht bereits genüge getan indem du einen Rehaantrag gestellt hast. Das reicht! Du kannst ganz entspannt dem Bescheid der BfA entgegensehen und musst dich nicht unter Druck setzen lassen und schon gar nicht zu einem Gespräch kommen. (Ich wurde auch persönlich sehr stark unter Druck gesetzt aber ich hab mich erfolgreich dagegen gewehrt )
Schick ihr ein nettes Schreiben indem du ihr mitteilst dass du im Moment keinen Termin bei ihr wahrnimmst. Du kannst noch einmal darauf hinweisen, dass dein Rehaantrag ja bereits von der BfA bearbeitet wird. Deshalb hat die AOK im Moment absolut keine Handhabe, dein Krankengeld einzustellen. (Davon abgesehen, dass du sowieso 72 Wochen Krankengeld bekommen kannst). Solltest du alleine nicht durchkommen dann zögere nicht dir eine gute Anwältin für Sozialrecht zu nehmen. Ich persönlich habe viel zu lange damit gewartet und hätte mir viel Kummer erspart, wenn ich diesen Schritt früher gegangen wäre.
Also, versuchs erst mal selbst mit einem netten Brief und wenn das nicht hilft und der nächste auch nicht, dann geh zum Anwalt.
Lg und viel Erfolg clara
Mit Zitat antworten