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Alt 30.08.2008, 18:51
Lea S. Lea S. ist offline
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Standard AW: Witwenrente abgelehnt ...

Liebe Conny,
hier nochmal ein paar ergänzende Überlegungen:

Im Grunde sind ja zwei Argumentationswege zu berücksichtigen:

1. Die medizinische Ebene

Die Ärztin des Rentenversicherungsträgers hat sich ja nun aufgrund eher allgemeiner Einschätzung bereits geäußert. Relevant ist nun, was die behandelnden Ärzte seinerzeit für eine Einschätzung hinsichtlich der Prognose im Hinblick auf erwartete Überlebenszeit hatten (falls sie überhaupt eine Einschätzung vornehmen konnten). Und was haben sie ggf. dem Patienten mitgeteilt? z.B.: ist alles nicht so günstig, kann man aber durchaus länger damit leben; oder: keine Ahnung, jeder Fall ist anders? Haben sich aus den ärztlichen Mitteilungen Anhaltspunkte ergeben, dass eine längerfristige persönliche gemeinsame Lebensplanung naheliegend, jedenfalls nicht völlig unrealistisch war?

Klar ist: Die Statistik der Krebserkrankung kann nicht ins Feld geführt werden. Das wäre nur möglich, wenn 100% der an dem jeweiligen Krebs Erkrankten binnen eines Zeitraumes X nach Diagnose mausetot sind (Du weißt, was ich meine. Natürlich nicht: Binnen 100 Jahren nach Diagnosestellung ist der Patient tot = nicht zu widerlegen ...). Das gibt es aber - gottseidank - bei keiner Krebserkrankung. Statistik sagt also nichts über den Einzelfall.

2. Die persönliche Ebene

Ich würde zu den Gründen der Eheschließung relativ ausführlich Stellung nehmen. Z. B. Liebe auf den 1. oder 2. Blick, baldiger Wunsch, einander ggü und ggü. Familie und Freunden der gefühlten Nähe eine offizielle Form zu geben/ sich gemeinsam durch Eheschließung zu der Beziehung zu bekennen, usw. Gab es Pläne und Ziele (welche?) über die nächsten Monate hinaus?

Da Jörg ja schon erkrankt war, würde ich auch ausführlich dazu Stellung nehmen, wie seine und Deine Einschätzung hinsichtlich der weiteren gesundheitlichen Entwicklung war und was die Hoffnung auf eine lange gemeinsame Zeit plausibel macht, z.B. hoffnungsvolle/ positive Krankengeschichten Anderer, ärztliche ermutigende Stellungnahmen, sonstige Aspekte.

Übrigens: Es ist nach der Rechtslage grundsätzlich nicht einmal erforderlich, dass Versorgungsaspekte KEINE Rolle bei der Eheschließung spielen, es dürfen nur nicht die ausschließlichen oder überwiegenden Beweggründe sein.

So, liebe Conny, vielleicht hilft das noch ein bisschen beim Sortieren Deiner Argumente. Lass´ Dich nicht entmutigen, wenn Du u.U. klagen musst. Wichtig ist, dass Deine Argumentation für einen Außenstehenden, hier also Sachbearbeiter und ggf. später das Sozialgericht, nachvollziehbar und schlüssig ist; deshalb ruhig etwas ausführlicher "Butter an die Fische". Wenn es dann noch Zeugen und Belege gibt - umso besser.

So, nun ist aber auch wirklich gut.

Alles Liebe, Lea