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Alt 07.05.2008, 16:55
Qumaira Qumaira ist offline
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Standard AW: Krykokonservierung vor Chemotherapie

Nun, ich erhielt heute eine Email vom Info-und Beratungsdienst der Deutschen Krebshilfe e.v. in Berlin.

Dort stand wie folgt drin;



herzlichen Dank für Ihre Email.

Wir bedauern sehr, dass Sie an Hodenkrebs erkrankt sind.

Es gibt einem aktuellen Urteil vom Bundesverwaltungsgericht zum Thema " Erstattung für Samenentnahme":

Ärzte Zeitung, 18.01.2007.


Erstattung für Samenentnahme vor Riskanter Operation oder Chemotherapie.


Droht einem Mann nach einem medizinisch notwendigen Eingriff die Zeugungsunfähigkeit, kann er sich zuvor Spermien entnehmen und einfrieren lassen. Die Kosten müssen ihm nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erstattet werden.

Bei einem Beamten aus Rheinland-Pfalz verweigerte das Land die Beihilfe für die Spermienaufbereitung und –Konservierung, da diese keine krankheitsbedingten Aufwendungen sondern Vorsorgemaßnahmen seien.

Nach Ansicht der Richter gehörten zur Heilbehandlung aber auch Maßnahmen, die der Vermeidung des Behandlungsrisikos dienen oder geeignet sind, die eventuell durch den Eingriff entstehende Beeinträchtigung auszugleichen.




Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, Az.:2 C 11.06





Sprechen Sie noch mal mit Ihrer Krankenkasse und legen diesem Urteil vor.



Oben in der Anlage finden Sie auch Ansprechpartner zu diesem Thema. Wenden Sie sich dort auch noch mal(was in Ihre Nähe befindet).



Wir hoffen, Ihnen damit zu helfen und wünschen Ihnen alles erdenklich Gute!


http://www.fertiprotekt.de/index.php...b480c28&id=144

Dieses teilte ich sofort meine Krankenkasse mit. Die Entscheidung soll ich morgen vormittag mitgeteilt bekommen.
Da es sich bei diesem Fall um einen Beamten handelt, wurde auch das Beamtenrecht angewandt, so wurde es mir von KK mitgeteilt, und man wisse nicht, ob dieses auch für das normale Sozialrecht verwendet werden darf bzw. kann.
Wenn dem nicht so sein sollte, finde ich das eine Diskreminierung.
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