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Alt 22.11.2002, 19:11
Gast
 
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Standard nicht-kleinzelliges Lungen Adeno-Ca.

Hallo Claudia,
du fragst nach der EU-Rente. Wie Tina schon schreibt, die Beratung der Versicherungsträger ist nicht gut. Die externen Rentenberatungsstellen sind mit gut bis sehr gut qualifizierten Leuten besetzt. Es handelt sich um Beauftragte, es sind keine Angestellten der BfA. Meine Empfehlung an dich wäre, lass dich von einem einmal beraten bzw. die möglichen Beträge und deren Entwicklung ausrechnen.(Ob dieser gut oder schlecht ist, merkst du unter anderem daran welche Fragen gestellt und mit welchen Mitteln gearbeitet wird.)

Im Internet bei http://www.bfa.de kannst du durch Eingabe deiner Postleitzahl den lokal bei dir ansässigen Berater herausfinden. Durch einen Anruf bei diesem kannst du dein Anliegen, dich informieren/beraten zu wollen, kund tun und einen Termin vereinbaren.

Es gibt eine CD-ROM zur Rentenberechnung die man bei der BfA gegen ein Entgelt beziehen kann. (Kenne ich nicht.)

Es gibt ein gebührenfreies Bürgertelefon zum Thema Rente Tel. Nr 0800 / 15 15 15 - 0 vom Bundesministerium.

Es wäre für dich von Vorteil einen Auszug deines Rentenkontos zu haben. Diesen kannst du bei der BfA unter Angabe deiner Sozialversicherungsnr. direkt anfordern. Damit kannst du zum einen die Einträge prüfen und gleichzeitig nachrechnen wie viele Pflichbeitragsmonate du bereits hast.

Zur Erlangung der Erwerbsminderungs-Rente müssen einige grundsätzliche Bedingungen erfüllt sein (damit meine ich die Regeln gemäß Gesetz). Wie Achim schon anspricht, liegen dir Gutachten über deine Leistungsfähigkeit vor bzw. erstellen lassen?

Wie ich dich verstehe, solltest du nach anderen finanziellen Alternativen suchen bzw. Zuverdienstmöglichkeiten.
Wie sieht es mit einer Betriebsrente aus, sofern du Angestellte bist, könntest du von deinem Arbeitgeber Monatszahlungen erhalten?

Ein letzter Hinweis: Während der letzten Kohl-Regierung gab es Reformen und während der ersten Schröder-Regierung gab es Ergänzungen und Änderungen darauf. Viele Gesetze wurden in das Sozialgesetz integriert. Je nach dem wie gern du Gesetzestexte liest , könntest du dort in einer sehr neuen Auflage die Regelungen/Berechnungsformeln nachlesen. (SGB 6 Renten)(Neues Rentenrecht ab dem 01. Januar 2002)

Bei deinen Recherchen im Internet bitte unbedingt darauf achten auf welche Gesetze sich die Angaben beziehen. Es gibt viele Broschüren die man online bestellen kann, die meisten beziehen sich auf die alten Regelungen. Prüfe immer von wann die Gestze sind und ob sie für dich gelten, sehr wichtig!!!

Klär die Frage, welche Regelungen gelten für dich(mit Geburtsdatum nach 01.01.1961 gibt es seit 01.01.2001 keine Berufsunfähigkeitsrente mehr aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur noch Erwerbsminderungsrente)

So dumm es klingen mag, wenn du ganz sicher gehen willst mit den gesetzlichen Renten, benötigst du in irgendeiner Form sehr gute bzw. professionelle Beratung/Unterstützung. (Keine Sorge, ich bin weder Anwalt noch Rentenberater. )

Lass dich von dieser abschliessenden Frage nicht verwirren:
Hast du einen Behindertenausweis bzw. die Gleichstellung beantragt?
Diesen beantragt man beim Versorgungsamt. Der Arzt stellt einem die nötigen Bescheinigungen bzw. Gutachten aus. Außer der ausstellenden Person erfährt niemand davon, es erfolgt weder eine Registrierung noch ein Eintrag im Pass.

Viel Glück und alles Gute!
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