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Alt 11.03.2007, 13:24
klauskarlb klauskarlb ist offline
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Registriert seit: 11.03.2007
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Standard AW: SIRT und Krankenkasse

11.03.07
Hallo zusammen,
es hat lange gedauert, bis ich mich durch den Dschungel der Informationen durchgekämpft hatte. Zu folgenden Erkenntnissen bin ich gekommen:
Der gemeinsame Bundesausschusss hat über SIRT – nach meinem Kenntnisstand – noch nicht abschließend entschieden. Der Bundesausschuss wird von mehrerer Seiten bedrängt und hat - auch und insbesondere - keine gegenteilige Entscheidung getroffen.
Somit werden die Kosten für die Behandlung grundsätzlich nicht erstattet. ALLERDINGS wurde SIRT vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEKg GmbH) in den vergangenen Jahren jeweils mit der Note 1 bewertet (siehe „Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden“ unter www.g-drg.de). Die meisten Krankenkassen sind selbst Mitbetreiber des Instituts.
In 2 Münchner Uni-Kliniken sowie in den Unikliniken in Bonn, Lübeck und Magdeburg wird SIRT angewandt und die Kosten hierfür werden dort von allen Krankenkassen übernommen. Daneben gibt es höchstrichterliche Rechtsprechung (Bundesverfassungsgericht) zu Heilmethoden bei lebensbedrohlichen Situationen.
Auf Wunsch stelle ich meinen Widerspruch zum Ablehnungsbescheid der Krankenkasse zur Verfügung. Der Widerspruch hatte Erfolg. Bitte schickt eine Mail mit dem Betreff SIRT.
Ich weise darauf hin, dass die Inforationen dem "Jetzt-Stand" entsprechen und sich jederzeit ändern können. Die endgültige Entscheidung ist immer eine Einzelfallentscheidung, die keine Allgemeingültigkeit hat.

Gruß Klauskarlb
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