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Alt 17.01.2007, 11:46
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Regina_Beate Regina_Beate ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo, Mona.

Die BfA gibt es in der Form nicht mehr. Alle Versicherungsträger LVA und BfA sind mit der DRV (Deutsche Rentenversicherung) vereinigt. Die Anschrift ist gleich wie BfA. Deinen Einspruch stellst Du an die DRV. Einfach gegen den Rentenbescheid hinsichtlich der Abschläge Einspruch einlegen. Aufgrund der Vielzahl von mittlerweile eingegangenen Einsprüchen versucht die DRV, eine Verzögerungstaktik anzuwenden. Ich bin diesbzgl. zu meinem Anwalt gegangen, der alles Nötige regelt. Notfalls werden wir eine Klage anstreben. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, übernehmen die die Kosten.
Blättere in diesem Thread mal in Ruhe von oben durch. Dort findest Du hilfreiche Tips und auch Links zu Formularen, die den Einspruch entsprechend vorbereitet haben.
Viel Glück !
Gruß
Regina Beate
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