Hallo!
Ich hole den Thread wieder hoch weil ich heute eine etwas seltsame Antwort auf meinen Kostenübernahme-Antrag bekommen habe.
Meine Krankenkasse kann die Entscheidung, ob die Kosten für eine Behandlung mit Zometa übernommen werden nicht treffen. Grundsätzlich ist ein off label use eines Medikamentes zu Lasten der gesetzlichen KK nur möglich, wenn es Phase III Studien mit positivem Ergebnis gibt oder eine Zulassung beantragt wurde und das Zulassungsverfahren bereits läuft. IMHO sind diese beiden Punkte für Zometa bei frühen BK-Stadien doch erfüllt? Außerdem sei die Genehmigung einer Arzneimittelverordnung durch die Krankenkasse nach §29Abs.1 des Bundesmantelvertrages Ärzte untersagt, die wirtschaftliche und medizinische Verantwortung für die Verordnung von Arzneimitteln liegt allein beim behandelnden Arzt
.
Trotzdem hat der MDK zu meinem Antrag Stellung genommen und sieht, dass die Voraussetzungen für eine Übernahme der Behandlungskosten nicht gegeben sind.
Ich bin doch nicht die Erste, die einen solchen Antrag stellt. Warum darf man sich plötzlich nicht mehr den "Sanktus" des Kostenträgers holen? Wie gehe ich jetzt mit dieser Jein-Antwort um? Lohnt sich ein Widerspruch oder soll ich statt meinen Nerven lieber erst mal mein Sparbuch strapazieren und auf eine baldige Zulassung warten? Die ABCSG-Studie haben meine Gyn und ich bereits im ersten Antrag zitiert und mit Osteoporose brauch ich kurz vorm 31. Geburtstag niemandem zu kommen...
Hat jemand schriftliche Quellen, wie es mit dem Zulassungsverfahren von Zometa bei frühem BK steht, um die evtl. zu zitieren?
Danke und LG Gledi
die morgen dringend mit ihrer Gynäkologin telefonieren muß...