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Alt 11.12.2010, 22:46
Gledi Gledi ist offline
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Standard AW: 1.Reha nach AHB

Hallo johannesha!

Ich stecke in genau der gleichen Situation.

Leider ist die Tatsache, dass eine AHB und eine Reha (innerhalb von 12 Monaten nach Ende der Akutbehandlung) genehmigt werden, eine Bestimmung der Rentenversicherungen. Daran müssen sich die Krankenkassen nicht halten. Nach dem Prinzip Reha vor Rente gehen DRVen davon aus, dass so ein(e) berufstätige(r) KrebspatientIn besser/länger im Erwerbsleben bleiben kann. Der Krankenkasse ist die Erwerbsfähigkeit aber ziemlich egal. Wenn die kranken Menschen erst mal in Rente sind muß nämlich kein Krankengeld mehr bezahlt werden...

LG Gledi
die demnächst das 6. Attest inkl ausführlicher Begründung losschickt, warum eine Reha erforderlich ist.
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Gib mir Sonne, gib mir Wärme, gib mir Licht, all die Farben wieder zurück, verbrenn den Schnee. Das Grau muß weg, schenk mir'n bisschen Glück...Rosenstolz-Wann kommt die Sonne?
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