Zitat:
Zitat von MM1966
Hallo zusammen,
traurig ist nur, dass man "bestraft" wird, wenn man zu schnell mit der Wiedereingliederung anfängt.
Wer innerhalb von 4 Wochen nach Reha-Ende mit der Wiedereingliederungsphase anfängt, bekommt für die gesamte Zeit nur das Übergangsgeld, das man während der Reha erhält, und das ist ja nochmal viel weniger als das Krankengeld.
Dabei hat man ja höhere Kosten, wenn man wieder anfängt zu arbeiten. Allein das Spritgeld...
Liebe Grüße
Martina
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Aha.
Das heißt, man bzw frau sollte wenn irgendcmöglich so planen, dass man nach der AHB noch vier Wochen krank geschrieben ist/wird. Geht das, also ist das "zulässig"? Sorry, ich habe mich damit noch nicht befasst, muss mir aber langsam Gedanken über meinen Zeitplan machen und mit dem AG absprechen...