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Alt 26.08.2008, 21:12
July July ist offline
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Standard AW: Witwenrente abgelehnt ...

hallo conny,

zwar ist meine ausbildung schon 17 jahre her und seit vielen jahren arbeite ich in einem komplett anderen bereich bei einem rentenversicherungsträger, aber trotzdem glaube ich das es lt. gesetzestext keine spezielle definition für diese "absehbare zeit" im zusammenhang mit der versorgungrente gibt. ruf doch einfach mal ganz unverbindlich bei dem bürgertelefon deines rentenversicherungsträgers an, stell ihnen diese frage und poche auf eine definitive antwort. sollte dir die definition der "absehbaren zeit" von 6 Monaten bei eu-renten "gelegen" kommen und sollte es wirklich im bezug auf versorgungsehen keine weiteren definitionen geben würde ich das an deiner stelle unbedingt in deinem widerspruch mit aufnehmen. ich werde morgen auf der arbeit nochmal versuchen mich schlau zu machen und vielleicht kann ich dir ja dann morgen abend was genaueres schreiben.

dir alles gut

July