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Alt 05.08.2004, 23:06
Krebs-Kompass Krebs-Kompass ist offline
Administrator
 
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Standard ABM Pilz: Agaricus Blazei Murill Pilz / Himematsut

Hallo Margit,

leider nennst du die Studien nicht (z.B. Links zu den Abstracts). Sie scheinen ja auch nicht mit den im Internet angebotenen Präparaten vereinbar zu sein, sonst müßtest du als Pharmazeutin nicht lange nach einem "seriösen" Hersteller suchen ...

Sofern ich mich an mein Jurastudium richtig erinnere, ist das Arzneimittel nach dem Arzneimittel definiert als "Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die dazu bestimmt sind, ... Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden zu heilen, zu lindern, zu verhüten oder zu erkennen". Es kommt also auf die Bestimmung an. Sofern also jemand im Internet einem Speisepilz eine heilende Wirkung zuschreibt und diesen anbietet, handelt es sich um ein Arzneimittel. Die betreffende Person macht sich strafbar, wenn er sein Wundermittel in den Verkehr bringt.

Viele Grüße
Marcus
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