Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 27.12.2016, 22:53
Tobias77 Tobias77 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.12.2016
Beiträge: 1
Standard Abschluss einer Risikolebensversicherung

Kurz zur Vorgeschichte: Ich bin Jahrgang 1977. Im Jahr 2012 (1/2 Jahr nach dem Tod meines Vaters durch NSCLC) wurde bei mir ein NHL (diffuses großzelliges B-Zell-Lymphom, Tumordurchmesser knapp 20cm in der Leber, kleiner in der Milz, Stadium IV S/B, siehe https://www.onkopedia.com/de/onkoped...tml/index.html) diagnostiziert. Ich wurde im Rahmen einer R-CHOP-Therapie geheilt. Die letzten Antikörpergaben (Rituximab) erfolgten in der ersten Jahreshälfte 2013. In der Nachsorge sind im MRT noch vereinzelte leichte Schatten (nekrotisches Gewebe/"Narben" in der Leber) zu sehen, PET-CT war Ende 2012 negativ, auch sonst befinde ich mich allen Anzeichen nach in Remission.

Seitdem (Ende 2014, Ende 2016) habe ich zwei Kinder bekommen und wir werden sehr bald ein Haus kaufen. Nun stellt sich mir die Frage, ab wann ich wieder eine Risikolebensversicherung abschließen kann, um die Immobilienfinanzierung für meine Familie abzusichern (eine "kleine" Risikolebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung besteht zwar, jedoch wäre diese m.E. nicht ausreichend hoch - eine Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung ist in diesen Altverträgen in meinem Fall leider nicht möglich).

Hier meine Frage:
  1. Wieviele Jahre müssen nach Behandlungsende vergangen sein? Was zählt als Behandlungsende?
  2. Zählen die Nachsorgeuntersuchungen auch dazu? Ich muss bei manchen Versicherern angeben (z.B. HUK), inwiefern ich wegen was/mit welchem Befunde untersucht wurde.
  3. Gilt nur die R-CHOP-"Chemo" oder auch die über ein paar Monate währenden anschließenden Rituximab-Gaben (Erhaltungstherapie)?
Ggf. hat jemand hier bereits vor ähnlichen Fragen gestanden und kann mir weiterhelfen.

Vielen Dank!

Geändert von gitti2002 (27.12.2016 um 23:12 Uhr)
Mit Zitat antworten