AW: Höhe Übergangsgeld
Hallo K-J,
das finde ich allerdings auch sehr merkwürdig. Also, du müßtest schon in
etwa das Gleiche bekommen, wie beim ALG I. Da ist bestimmt was falsch
gelaufen. Ruf doch bei der DRV in Berlin an, wenn nicht, geh zu einer
Beratungsstelle, und frage und sage, daß das nicht stimmen kann. Das
Übergangsgeld soll ja der Ausgleich für die unterbrochene Arbeitslosigkeit
sein und dient zur Sicherung des Lebensunterhalts.
Also mach das mal.
Gruß Altmann
|