Einzelnen Beitrag anzeigen
  #3  
Alt 22.09.2011, 20:18
berliner-engelchen berliner-engelchen ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 01.04.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 1.878
Standard AW: Rente nach ALG 1 ?? Schwierige Frage

Liebe Petra,

vielen vielen Dank für Deine sofortige und ausführliche Antwort!!!
Jetzt bin ich schon mal schlauer.
Allerdings weiß Ich nicht, was mit "aber nach § 125." gemeint ist. Kannst Du mich da noch informieren??

Bei mir ist die Situation genauso wie bei Dir, allerdings mit einem Unterschied: ich bekomme mehr ALG 1 als Rente. Deshalb würde ich die verbleibenden 6 Monate gerne noch "ausschöpfen", möchte aber gleichzeitig meinen Rentenanspruch nicht gefährden. Für das ALG 1 muss ich doch 100% vermittelbar oder?
Oder beantrage ich die Rente dann einfach erst, wenn das ALG 1 ausläuft?

Manno, das ist so kompliziert ...

Ich wollte Dir auch noch sagen, dass mir das mit dem Rezidiv für Dich sehr leid tut - ich weiß so gut, wie man sich fühlt....
so ein Mist, und das, obwohl Rezidive bei BK nicht so wahrscheinlich sind (bei EK ist das ja eher die REgel, laut Statistik in 70% der Fälle ...).
Sind Deine Kinder denn schon gross?
LG + nochmals Dank
Birgit