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Alt 28.12.2003, 16:30
Gast
 
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Standard neue Reglung ab 2004...HILFE !

Hallo Angelina

auch mir hat die Krankenkasse die Auskunft gegeben, das ich, so lange die Definition " schwerwiegend chronisch krank " vom Gesetzgeber noch nicht festgelegt wurde, 2 % Zuzahung leisten muss. Erst danach kann ich die Befreiuung beantragen. Sollte ich ( was sicherlich wohl so sein wird ) dann unter chronisch krank eingestuft werden, bekomme ich zuviel gezahltes Geld wieder zurück. Leider interessiert es die Kassen nicht sonderlich, woher man das Geld dann nehmen soll.

Irgendwo habe ich aber gelesen, das z.B. Sozialhilfeempfänger aber z.B. mit ihren Krankenkassen u.U. eine Ratenzahlung abmachen können ( es ist allerdings eine Kann-Möglichkeit, und ich könnte mir vorstellen, das die Krankenkassen alles andere als erfreut darüber sein werden). Das würde heißen, sie werden ab sofort befreit und zahlen in Monatsraten ihren Zuzahlungsanteil direkt an die Krankenkassen. Vielleicht geht das ja bei Leuten mit kleineren Renten ebenso, denn gerade in den ersten Monaten läppern sich die Zuzahlungen ja besonders. Leider weiß ich nicht mehr, wo ich das gelesen habe. In einem der Sozialhilfeforen, wo viel über die Zuzahlungen geschrieben wurde, das weiß ich noch. Ich versuche aber die genaue Quelle ausfindig zu machen, falls es interessiert.

viele Grüße
elisabeth
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