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Alt 28.06.2013, 07:51
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Standard AW: Berufskrankheit, Werbungskosten, Steuer

Berufskrankheit: Werbungskosten
In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steuer-Optimierung.
Bei einer typischen Berufskrankheit beziehungsweise wenn zwischen dem Beruf und der Krankheit offensichtlich ein Zusammenhang besteht, dürfen die selbst getragenen Kosten als Werbungskosten geltend gemacht werden. Das kann zum Beispiel bei einer Sehnenscheidenentzündung der Fall sein.
Das Verwaltungsgericht Aachen entschied: Einer Finanzbeamtin, die durchweg am Computer arbeitet, steht die Anerkennung ihrer Sehnenscheidenentzündung als Berufskrankheit zu (Urteil vom 14.4.2011, Az. 1 K 1203/09).
Die Beamtin erklärte, dass die intensive Arbeit am Computer mit Maus und Tastatur Ursache ihrer mittlerweile chronischen Sehnenscheidenentzündung sei.
Ein vom Gericht eingeholtes arbeitsmedizinisches Gutachten eines Universitätsprofessors bestätigte, dass zwischen der Tätigkeit der Beamtin am Computer und ihrer Erkrankung eine Verbindung bestehe.
Der Zusammenhang zwischen dem Beruf und der Erkrankung besteht bei Gesundheitsschäden, die bei der Ausübung des Berufs entstehen, also zum Beispiel am Arbeitsplatz, auf einer Dienstreise, einer betrieblichen Veranstaltung oder bei einem Unfall auf dem Weg zur Arbeitsstätte oder bei von der Berufsgenossenschaft anerkannter Berufsunfälle.
Als Werbungskosten können Kosten abgezogen werden, die bei der Behandlung der Berufskrankheit selbst getragen werden müssen und die nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Das sind zum Beispiel Fahrtkosten zum Arzt, Kosten eines Unfalls bei einer Fahrt zum Arzt, Zuzahlungen zu Heilbehandlungen, Medikamenten und Hilfsmitteln wie Krücken.
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