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Alt 14.05.2003, 04:50
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Jutta Jutta ist offline
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Standard Aufhebungsvertrag während Arbeitsunfähigkeit?

Hallo Petra,

ich kann mich Sonja nur anschließen.

Bitte bedenke auch, daß von der gesamten Summe der Abfindung NUR €8000 und ein paar Zerquetschte STEUERFREI sind, also greift das Finanzamt am Ende des Jahres nochmals diese Abfindung zur Versteuerung an. Da bleibt dann noch weniger über.

Aufhebungsverträge, die unterschrieben sind, sind endgültig!!
Bitte, wenn Du es als eine kleine "Vorsorge" siehst, hole Dir alle Informationen zu diesem Thema.
Unsere Gerichte, falls Du es in Anspruch nehmen müßtest, sind so überlastet, und mittlerweise sehen sie auch mehr und mehr die "Probleme" der Firmen, als die des Arbeitnehmers.

Ich hoffe, daß Du den goldenen Mittelweg für Dich findest.
Jutta
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