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Alt 14.05.2003, 23:37
Gast
 
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Standard Aufhebungsvertrag während Arbeitsunfähigkeit?

Hallo Petra,
ich möchte nicht alles wiederholen was Dir die Anderen bereits sehr richtig geschrieben haben. Auch ich kann nur vor dem Unterschreiben der Abfindung warnen.
Folgendes solltes Du noch zusätzlich bedenken:
1. wenn Du alle Behandlungen gut überstanden hast und davon gehe ich aus, wird die Einstufung nach dem Behindertengesetz alle fünf Jahre durch das Versorgungsamt neu überprüft. Meistens nach Aktenlage und wenn der Amtsarzt der Meinung ist, Du kannst wieder begrenzt arbeiten, dann verändert sich auch die Höhe der EU-Rente oder entfällt ganz.
2. gehe vor der Unterschrift auf dem Aufhebungsvertrag unbedingt zur BfA/LvA Beratungsstelle. Nicht im allen Fällen ist die BfA/LvA der gleichen Ansicht wie das Versorgungsamt. Das sind zwei völlig getrennte Behörden-Welten. Das liegt an der Gestzgebung und den unterschiedlichen Durchführungsbestimmungen.
3. wenn Du nach der Aussteuerung zum Arbeitsamt gehts, mußt Du die Höhe der Abfindung angeben. Verschweigen bringt nur Ärger. Diese wird oft genug auf die Leistungen angerechnet. Es gibt nur wenige Ausnahmen. Das heißt, es wird der Dir zustehende Regelsatz errechnet und Du bekommst erst dann Leistungen vom AA wenn die Abfindung aufgebraucht ist. Das verlängert zwar die Leistungsdauer, bringt Dir aber keinen Vorteil, denn bis zur Vollrente reicht die Leistungszeit nicht.
4. denke auch daran, daß Du bereits bis 65 arbeiten mußt. Denn die Agenda 2010 kommt und das dann noch ist einen lange Zeit.
5. die EU-Rente ist sehr gering( liegt in etwa bei 40% der Vollrente). Kannst Du davon leben? Es ist den Heilungsverlauf nicht zuträglich wenn Du permanent über Deine Geldnöten nachdenkst.

Darum, frage Dich schlau. Lass Dir alle Zusagen schriftlich bestätigen oder schreibe dem Mitarbeitern, bestätige den Gesprächsverlauf und frage ob Du alles richtigt verstanden hast. Erbitte generell eine Antwort. Verlassen Dich auf keine mündliche Zusage. Endliche Mitarbeiter bei den Ämtern haben ein Schülerkurzzeitgedächnis. Denn bei Widersprüchen mußt Du Deine Einwände belegen.

Mit freundlichen Grüßen
Peter
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