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Alt 02.10.2015, 22:03
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Vejers Vejers ist offline
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Standard AW: Aderhautmelanom

Hallo Kathryn,

dazu gibt es leider sehr unterschiedliche Informationen durch die Augenkliniken:

Die Charite hat bei mir im Arztbrief lediglich auf halbjährliche Ultraschalluntersuchungen der Leber hingewiesen.

In der örtlichen Uni-Klinik, bei der ich zu Diagnostik war, hat man mir zu vierteljährlichen Untersuchungen der Leber und halbjährlichen Untersuchungen der Lunge geraten - und zwar unabhängig vom Ergebnis einer Biopsie (wurde bei mir nicht durchgeführt).

Zur Nachsorge halte ich mich lieber an die Variante ausgehend von den Informationen der Augenklinik in Essen.
Bin dazu allerdings nicht beim Hausarzt, sondern bei einem Onkologen zur Nachsorge, der schon mehrere Patienten mit Aderhautmelanom betreut.
Vierteljährlich wird bei mir eine Ultraschalluntersuchung des Oberbauches vorgenommen und die Kontrolle der Leberwerte über eine Blutuntersuchung. Der Onkologe horcht zusätzlich die Lunge und tastet die Lymphknoten ab.
Außerdem gehe ich einmal jährlich zur Hautkrebsvorsorge.

Bei Beginn (Diagnose) kam zur Laboruntersuchung und Ultraschall noch ein Röntgenbild der Lunge dazu sowie ein Hautkrebsscreening. Unsicher bin ich mir bei der Nachsorge immer noch bezüglich der Röntgenaufnahme der Lunge, da ich dazu sehr unterschiedliche Informationen bekommen habe (von "unbedingt" bis "Quatsch"). Werde dies beim nächsten Termin mit meinen Onkologen besprechen. Das Problem ist ja auch immer die Abwägung durch die zusätzliche Strahlenbelastung bei Röntgenaufnahmen und CT.

Das Auge und das Sehvermögen wird nach Vorgabe der Augenklinik und der Augenärzte alle paar Monate geprüft. Zuletzt lag das Sehvermögen bei 80%, jedoch habe ich Schwierigkeiten im Nahbereich und bei der Bildschirmarbeit bekommen. Wie mein Augenarzt mir erklärt hat, ist die Fähigkeit zu Akkomodation, also die Anpassung an die Entfernung durch die Bestrahlungsfolgen deutlich eingeschränkt. Mittlerweile habe ich eine Vergrößerungssoftware auf dem Bildschirm, damit kann ich recht gut arbeiten. Kann nur jedem raten, bei Problemen eine betriebsärztliche Untersuchung, am Besten mit Überweisung zum arbeitsmedizinisch qualifizierten Augenarzt einzufordern, da es sehr viele Möglichkeiten gibt, um Einschränkungen auszugleichen. Die Kosten werden entweder durch den Arbeitgeber oder Reha-Träger übernommen.

Geändert von gitti2002 (22.10.2015 um 01:01 Uhr) Grund: PN
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