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Alt 13.11.2004, 19:59
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Standard Widerspruch gegen Streichung des Sterbegeldes

Hallo Irene,
auf Gerichtsurteile muss man da wohl noch warten.

Seit dem 1. Januar übernehmen die Krankenkassen nicht mehr das Sterbegeld. So wollte es Ulla Schmidt. Doch das „Gesundheitsmodernisierungsgesetz“ hat womöglich eine Lücke: Für 2004 müssen die Krankenkassen vielleicht doch noch blechen. Kosten: bis zu 400 Millionen Euro - ein herber Rückschlag für die Gesundheitsreform

Kommunen wollen notfalls klagen
Mehrere Kommunen wollen daher gegenüber den Krankenkassen auf Auszahlung des Sterbegeldes für die von ihnen finanzierten Sozialbestattungen pochen. „Wir werden die ersten Fälle jetzt an die Krankenkassen herantragen. Und falls es dazu kommt, dass die Krankenkassen sich weigern, werden wir vor das Verwaltungsgericht ziehen“, so Alfons Olejnik vom Sozialamt in Duisburg. Bekämen die Kommunen Recht, hätte das Modellcharakter: Privatpersonen, die eine Klage bisher scheuen, könnten dann mit Hinweis auf solche Präzedenzfälle das Sterbegeld einfordern - wenn auch nur für Todesfälle aus diesem Jahr.

Urteile abwarten
Um bei der Krankenkasse einen Anspruch auf Sterbegeld geltend zu machen, müssen die Versicherten jetzt nicht selbst klagen. Sie können die ersten Urteile in Ruhe abwarten. Sollte der Anspruch durch die Gerichte bestätigt werden, wird das Sterbegeld auch noch bis zu vier Jahre später ausgezahlt.
Gruß Lara
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