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Alt 15.01.2018, 18:35
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: Immuntherapie und Krankenkassen

Liebe Franziska 13,
die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland haben einen sog. Leistungskatalog. Dieser beinhaltet alle gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen, die eine gesetzliche Krankenkasse übernehmen muss, im Sozialgesetzbuch 5 (SGB V) sind hierzu die gesetzlichen Grundlagen verankert.

Dieser Leistungskatalog wird in verschiedenen Abständen angepasst bzw. überarbeitet, es können neue Leistungen hinzu kommen, dafür werden andere gestrichen.

Der Leistungskatalog enthält ca.95% aller Leistungen der GKV, über die restlichen 5% können die Kassen selbst entscheiden.
Gerade in der Krebstherapie gibt es auch sog. Einzelfallentscheidungen, wo die behandelnden Ärzte bei der Kasse die Kostenübernahme für bestimmte Medikamente, Operationen oder andere Therapien beantragen können. Dazu gibt genau festgelegte Verwaltungsverfahren.

Wenn Du eine Tätigkeit in Deutschland aufnimmst und Dein Gehalt oberhalb der Grenze von 450 Euro pro Monat liegt, bist Du Kraft Gesetzes Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse.

Es besteht die Möglichkeit der Familienversicherung für minderjährige Kinder und unter bestimmten Voraussetzungen auch für den Ehepartner. Da Ihr in Australien gelebt habt, muss man schauen, ob er die Voraussetzungen erfüllt.

Es gibt die Unabhängige Patientenberatung,die auch eine eigene Webseite betreibt, eventuell kann man sich dort erkundigen.

Bitte schaue einmal hier:www.patientenberatung.de

Kuren können sowohl die gesetzliche Krankenkasse, als auch die Deutsche Rentenversicherung finanzieren. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ist keine reine Altersversorgungskasse, sondern hat noch viele andere Aufgaben, dazu gehört z.B. die Kostenübernahme für Kuren oder Maßnahmen, wenn jemand seinen Beruf nicht mehr ausüben kann (z.B. durch eine Krebserkrankung).

Herzliche Grüße,
Elisabethh.

Geändert von Elisabethh.1900 (15.01.2018 um 19:01 Uhr)
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