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Alt 09.03.2004, 23:15
Gast
 
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Standard Seelenmüll nach Krebsbehandlung

Hallo Mickey,

ich habe Deinen Beitrag gelesen und wahrscheinlich war es bei meiner Frau auch das gleiche passiert wie bei Dir. Ich schrieb neulich bei der Bundesärztekammer an, ob man wegen Falschbehandlung gegen den Frauenarzt verklagen kann.Diese Kammer teilte mir mit, dass man so vorgehen kann und dies ist schon sehr klar, dass der Arzt frühzeitig dieser Diagnose schnelltens erkennen muss. Nun ich frage mich, wie soll meine Frau beweisen, wenn die Krankenakte völlig verschwunden ist oder sei. Aber einst kann man dagegen wehren, dass es eine sogenannte Arzthaftung gibt. Die Arzthaftung bedeutet, dass der behandelnde Arzt sehr schlecht mit den Patienten umgegangen hatte und eine Aussage reicht dem Rechtsanwalt für Arzthaftung vollkommen aus.Dies macht sich vermutlich strafbar.Vielleicht lässt sich für Euch durch meine Information weiterhelfen und ich überlege aber auch, wie man sich gegen den behandelnden Arzt vorgehen kann. Aber ein Rechtsanwalt muss eine gute medizinische Kenntnisse haben.Ich hoffe, dass es Euch hilft, falls Ihr doch eine gute Information habt, bitte meldet Ihr mich bald wieder.

LG Teddyfrank
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