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Alt 27.03.2007, 22:28
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Jacqi Jacqi ist offline
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Daumen hoch AW: Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung

Hallo,

es ist richtig was Ihr über das Integrationsamt schreibt. Bis jetzt wurden von allen Kündigungsantragen ca. 85% bewilltigt. Die Bewilligung kommt wie folgend zustande:
In größeren Betrieben sollte es eine Schwerbehindertenvertretung geben. Falls eine Schwerbehindertenvertretung vorhanden ist, schickt das Integrationsamt ein Schreiben am die Schwerbehindertenvertretung und fragt, ob sie der Kündigung zu stimmen. Kann die Schwerbehindertenvertretung keine andere interne Stelle finden, muß sie zustimmen. Nur wenn die Schwerbehindertenvertretung weiß, dass es einen anderen Arbeitsplatz gibt, wird sie die Zustimmung mit Angaben des Grundes verneinen.
Wenn es keine Schwerbehindertenvertretung gibt, kann man es auch über den Betriebsrat versuchen, sich intern versetzen zu lassen. Die wissen mit als 1. wenn irgendwo ein Arbeitsplatz frei ist oder frei wird.

Ihr habt also die Möglichkeit, Euch an die Schwerbehindertenvertretung oder an den Betriebsat zu wenden, wenn Ihr von Eurer Kündigung erfahrt. Manchmal hat man doch Glück.

Ansonsten habt Ihr zwar ein besonderen Kündigungschutz, wenn der Schwerbehindertenausweis vorgelegt wurde, dies heißt aber nicht, dass man Euch nicht Kündigen kann.

Es sind nur mehr Formalitäten und manche Kündigung mußte um 2-3 Monate verschoben werden, weil das Integrationsamt nicht gehört wurde. Ihr bekommt "glaube ich", auch die Information vom Integrationsamt, dass sie ein Kündigungsantrag erhalten haben.

LG
Jacqi
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