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Alt 18.07.2007, 18:17
J.F. J.F. ist offline
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Standard AW: "Besteuerung der EU-Rente" ?

Hallo,

tja, freesie, es kommt darauf an, wo Du diesen netten Satz gelesen hast und in welchem Zusammenhang. Die "kritische Rentenhöhe" setzt nämlich voraus, dass Ihr ansonsten überhaupt keine steuerpflichtigen Einkünfte habt. Und Du hast am Anfang geschrieben, dass Dein Mann in einem Arbeitsverhältnis steht. Also, ist der Betrag von ca 38T€ inklusiv Rente und Lohnsteuerkarte zu verstehen. Du merkst, es wird eng.

Grenzen gibt es keine. Mal abgesehen, dass von Deiner Rente 48% steuerfrei bleiben. Nach Abzug eines Werbungskostenpauschbetrags von 102 Euro pro Rentner ist jeder Euro der 52% steuerpflichtig. Klar, Steuer fällt erst an, wenn der Grundfreibetrag überschritten wird, bei Euch mit Splittingverfahren insgesamt 15.328,-. Die Bemessungsgrundlage = zu versteuerndes Einkommen ist das Ergebnis von Einnahmen Lohnsteuerkarte bzw. Bruttorente abzüglich tatsächlichen Werbungskosten oder Pauschbeträgen (=Einkünfte) abzüglich in bestimmten Rahmen die Sonderausgaben in Form von Sozialversicherungsbeiträgen und anderen Versicherungen abzüglich Sonderausgaben, die mehr oder minder unbeschränkt abzugsfähig sind, außergewöhnlichen Belastungen (darunter fallen auch die Pauschbeträge für Schwerbehinderte). Von dieser Bemessungsgrundlage wird die Steuer berechnet. Halt nur dann, wenn sie die 15.328,- überschreitet.

Hallo Jimbo,

das mit dem Alter bei Eintritt war bis Einkommensteuergesetz 2004 gültig. Ab 2005 hat sich da eine Änderung ergeben. Wer im Jahr 2005 oder früher Rente bezogen hat, bekommt einen Besteuerungsanteil von 50%. Da freesie angegeben hat, dass sie ab 2006 Rente bezieht, werden 52% besteuert.

Ich hoffe, das Chaos ist jetzt nicht perfekt.

Viele Grüsse
JF
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